VAT Registrierung, Berechnung und Abfuhr

Die Umsatzsteuer (VAT) in den VAE beträgt 5 % und betrifft zahlreiche Unternehmen – insbesondere bei lokalen Leistungen, Importen, E-Commerce und internationalen Dienstleistungsstrukturen. Wir übernehmen deine vollständige VAT-Betreuung: von der Anmeldung über die Prüfung einer Exemption bis zur laufenden, fristgerechten Einreichung der VAT Returns.

Foto oder Video: VAT / Reports
5 % VAT
Returns fristgerecht in 28 Tagen

Wer muss sich registrieren?

Eine verpflichtende VAT-Registrierung ist erforderlich, wenn der steuerpflichtige Umsatz die gesetzliche Schwelle von AED 375.000 pro Jahr überschreitet. Ab AED 187.500 ist eine freiwillige Registrierung möglich – etwa um Vorsteuer geltend zu machen. Eine fehlerhafte VAT-Struktur kann zu Bußgeldern, Liquiditätsverlusten und Problemen bei Bank- oder Behördenprüfungen führen.

Im Rahmen der VAT-Anmeldung prüfen wir:

Nicht jedes Unternehmen in Dubai ist dauerhaft VAT-pflichtig. In bestimmten Konstellationen kann eine Befreiung oder Deregistrierung möglich oder sogar erforderlich sein – zum Beispiel bei:

Wir analysieren deine Umsatzstruktur im Detail und prüfen, ob eine VAT Exemption rechtlich zulässig ist. Ziel ist es, unnötige steuerliche Verpflichtungen zu vermeiden, ohne regulatorische Risiken einzugehen.

  • Ob eine verpflichtende Registrierung vorliegt
  • Ob eine freiwillige Registrierung strategisch sinnvoll ist
  • Welche Umsätze steuerpflichtig, nullbesteuert oder befreit sind
  • Wie deine Liefer- und Leistungsstruktur einzuordnen ist
  • Unternehmen mit rein internationalen Dienstleistungen
  • Freezone-Strukturen mit qualifizierten Umsätzen
  • Unternehmen unterhalb der Registrierungsgrenze
  • Strukturanpassungen oder Geschäftsaufgaben

So arbeiten wir

Deine VAT in vier Schritten

01
Analyse
Umsatzanalyse: registrierungspflichtig, freiwillig sinnvoll oder befreit? Einordnung deiner Leistungsstruktur.
02
Registrierung
Vollständige Anmeldung bei der FTA inkl. Dokumentenprüfung und Kommunikation mit der Behörde.
03
Laufende Returns
Quartalsmäßige Berechnung, Erstellung und fristgerechte Einreichung der VAT Returns inkl. Zahlungsabwicklung.
04
Monitoring
Laufende Grenz- und Fristprüfung – inklusive Deregistrierung, wenn die Pflicht entfällt.

Leistungen

Unsere VAT-Leistungen

Wir betreuen Mandanten in allen Freezones wie Meydan, IFZA, Shams, RAKEZ oder DMCC sowie Mainland-Unternehmen in den gesamten VAE im Bereich der VAT.

VAT RegistrierungVAT ExemptionVAT ReportVAT Return FilingGrenz- & FristprüfungInternationale VAT
Reports / Zusammenarbeit

Warum EasyTax?

Digital. Proaktiv.

Unsere Mandanten kommunizieren mit uns per E-Mail oder Video-Call. Belege werden digital übermittelt, Reports strukturiert bereitgestellt und Fristen proaktiv überwacht.

Du musst dich nicht mit lokalen Behörden, Formularen oder technischen Details der FTA-Plattform beschäftigen. Wir übernehmen die operative Umsetzung, während du dich auf dein Geschäft konzentrierst.

Angebot erhalten

FAQ

Häufige Fragen zur VAT

Ich verkaufe nur ins Ausland – brauche ich trotzdem eine VAT-Registrierung?

Nicht zwingend. Exporte von Dienstleistungen sind häufig nullbesteuert (Zero-rated), zählen aber grundsätzlich zum steuerpflichtigen Umsatz für die Schwellenprüfung. Bei rein nullbesteuerten Umsätzen kann eine Ausnahme von der Registrierungspflicht beantragt werden – wir prüfen das für deine konkrete Struktur.

Wie oft muss ich VAT Returns einreichen?

In der Regel quartalsweise; die FTA teilt die Steuerperiode bei der Registrierung zu. Return und Zahlung sind jeweils innerhalb von 28 Tagen nach Periodenende fällig. Wir berechnen, erstellen und reichen fristgerecht ein – du bekommst den Report vorab zur Freigabe.

Was passiert bei verspäteter Einreichung oder Zahlung?

Die FTA verhängt Bußgelder für verspätete Returns und zusätzlich prozentuale Zuschläge auf verspätet gezahlte Steuerbeträge – diese steigen mit der Dauer des Verzugs. Durch unsere proaktive Fristenüberwachung kommt es dazu gar nicht erst.

Lohnt sich eine freiwillige Registrierung?

Das kann sinnvoll sein, wenn du regelmäßig Vorsteuer aus lokalen Eingangsrechnungen (Büro, Software, Dienstleister) ziehen kannst oder Geschäftspartner eine TRN erwarten. Ab AED 187.500 steuerpflichtigem Umsatz oder entsprechenden Ausgaben ist sie möglich – wir rechnen durch, ob sie sich für dich lohnt.

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