Wegzugssteuer – sicher nach Dubai auswandern
Wer aus Österreich, Deutschland oder der Schweiz nach Dubai zieht, sollte den steuerlichen Wegzug sauber planen – insbesondere die Wegzugsbesteuerung auf Unternehmensbeteiligungen. Wir unterstützen dich beim Wegzug aus AT, DE und CH in die VAE: von der Analyse vor dem Umzug bis zur steuerlichen Ansässigkeit in Dubai.
Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Verlegst du deinen steuerlichen Wohnsitz in ein Drittland wie die VAE, behandeln Deutschland und Österreich Beteiligungen an Kapitalgesellschaften so, als hättest du sie im Zeitpunkt des Wegzugs verkauft – die stillen Reserven werden besteuert, ohne dass tatsächlich Geld fließt.
Entscheidend ist die Planung vor dem Umzug: Lebensmittelpunkt, Wohnsitzaufgabe, Beteiligungsstruktur und die steuerliche Ansässigkeit in den VAE müssen zusammenpassen. Wir koordinieren dabei auf Wunsch mit deinem Steuerberater im Heimatland.
So arbeiten wir
Dein Wegzug in vier Schritten
FAQ
Häufige Fragen zur Wegzugssteuer
Betrifft mich die Wegzugssteuer auch ohne eigene Firma?
In Deutschland greift § 6 AStG nur bei Beteiligungen ab 1 % an Kapitalgesellschaften. Ohne solche Beteiligungen fällt regelmäßig keine Wegzugssteuer an – dennoch sind Wohnsitzaufgabe, nachlaufende Steuerpflichten und Einkünfte aus dem Heimatland sauber zu regeln.
Reicht es, mich einfach abzumelden?
Nein. Entscheidend ist, dass Wohnsitz und Lebensmittelpunkt tatsächlich verlagert werden – eine verfügbare Wohnung oder die Familie im Heimatland kann die unbeschränkte Steuerpflicht aufrechterhalten. Wir helfen, die Ansässigkeit in Dubai belastbar zu dokumentieren.
Kann ich die Wegzugssteuer vermeiden oder reduzieren?
Oft ja – durch rechtzeitige Gestaltung vor dem Wegzug: etwa Umstrukturierung der Beteiligungen, Nutzung von Freibeträgen und Bewertungsspielräumen oder die Ratenzahlung über 7 Jahre. Was sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Planung, nicht in die Nachsorge.
Übernehmt ihr auch die Steuererklärung im Heimatland?
Wir sind auf die VAE-Seite spezialisiert: Firmengründung, Ansässigkeit, Buchhaltung und Steuern in Dubai. Für die Erklärungen in AT, DE oder CH arbeiten wir mit erfahrenen Kanzleien vor Ort zusammen und koordinieren den gesamten Prozess aus einer Hand.
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