Steuern auf Immobilien in Dubai: Kauf, Vermietung & Airbnb

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Keine Grundsteuer, keine Steuer auf Mieteinnahmen von Privatpersonen, keine Kapitalertragsteuer beim Verkauf – Dubai gilt als Immobilienparadies. Ganz abgabenfrei ist der Markt trotzdem nicht.

Beim Kauf: die DLD Transfer Fee

Beim Erwerb fällt eine Übertragungsgebühr des Dubai Land Department von 4 % des Kaufpreises an (plus geringe Admin-Gebühren), üblicherweise vom Käufer getragen. Bei Finanzierung kommt eine Mortgage Registration Fee von 0,25 % der Darlehenssumme hinzu. Eine jährliche Grundsteuer wie in Deutschland oder Österreich existiert nicht.

Bei der Vermietung: Housing Fee statt Einkommensteuer

Mieteinnahmen von Privatpersonen unterliegen in den VAE keiner Einkommensteuer. Der Mieter zahlt allerdings die „Housing Fee" der Dubai Municipality: 5 % der Jahresmiete, monatlich über die DEWA-Stromrechnung eingezogen. Für Vermieter relevant: Wohnimmobilien-Vermietung ist VAT-befreit; gewerbliche Flächen unterliegen 5 % VAT.

Airbnb & Kurzzeitvermietung

Holiday Homes benötigen eine Lizenz des Department of Economy and Tourism (DET). Zusätzlich fällt der „Tourism Dirham" an – AED 10 bis 15 pro Zimmer und Nacht, je nach Kategorie. Wer mehrere Einheiten professionell betreibt, überschreitet schnell die AED-1-Mio.-Schwelle für natürliche Personen und wird Corporate-Tax-pflichtig; auch die VAT-Registrierungspflicht (AED 375.000 steuerpflichtiger Umsatz) ist im Blick zu behalten, da Kurzzeitvermietung – anders als Langzeit-Wohnvermietung – mit 5 % VAT belegt ist.

Immobilien in der Firma?

Hält eine Gesellschaft die Immobilie, zählen Mieterträge und Veräußerungsgewinne zum steuerpflichtigen Gewinn (9 % über AED 375.000). Dafür lassen sich Kosten, Abschreibungen und Finanzierungszinsen absetzen. Ob privates oder gesellschaftliches Halten günstiger ist, hängt von Portfolio-Größe, Finanzierung und Nachfolgeplanung ab.

Fazit

Dubai bleibt für Immobilieninvestoren steuerlich hochattraktiv – die relevanten Abgaben sind transaktions- statt ertragsbezogen. Wer vermietet oder ein Portfolio strukturiert, sollte VAT-Status, Corporate-Tax-Schwellen und die Halteform einmal sauber durchrechnen lassen.

4 %
DLD Transfer Fee beim Kauf (einmalig)
5 %
Housing Fee der Municipality auf die Jahresmiete – zahlt der Mieter
AED 10–15
Tourism Dirham pro Zimmer/Nacht bei Kurzzeitvermietung
0 %
Einkommensteuer auf private Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne